| 24STD. Hotline: 08025/ 15 80 | Bestattungsinstitut Rauffer GmbH - Albert-Schweitzer-Str. 15 - 83714 Miesbach

COVID-19 Verhaltensregeln

 

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie sind Regelungen im Zusammenhang mit der Abhaltung von Bestattungen strikt einzuhalten und es gelten die folgenden Einschränkungen:


Aushänge und Veröffentlichung
zu Sterbefällen in den Zeitungen und auf den Friedhofsbekanntmachungstafeln sind grundsätzlich gestattet.

Bestattungen/Trauergottesdienste in der Kirche/Trauerfeiern
Es ist grundsätzlich während der gesamten Beerdigung ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Für die Besucher gilt in geschlossenen Räumen Maskenpflicht, hier bestimmt das Hygienekonzept des Trägers die zulässige Personenzahl. Bei Trauerfeiern unter freiem Himmel besteht keine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Das Schutz- und Hygienekonzept des Trägers kann die Höchstteilnehmerzahl im Hinblick auf die Gegebenheiten vor Ort und im Freien einschränken.  

 

Verabschiedungen am offenen Sarg
Verabschiedungen am offenen Sarg bei nicht an COVID-19 Verstorbenen sind grundsätzlich unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen möglich.

 

 

Besuch in unseren Aufnahmebüros
Bitten wir Sie, dass im Moment nur 2 Personen zur Aufnahme eines Sterbefalls kommen dürfen und diese eine Maske tragen müssen.

 



Weiterführende Links:


LANDKREIS MIESBACH

BAYERISCHE STAATSREGIERUNG

BAYERISCHE INFEKTIONSSCHUTZMAßNAHMENVERORDNUNG

ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN

BESTATTUNGSGESETZ BAYERN

ROBERT KOCH INSTITUT  Empfehlungen zum Umgang mit COVID-19 Verstorbenen

INFEKTIÖSE LEICHEN UND LEICHENSCHAU

Hotline: 08025/1580
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