Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie sind Regelungen im Zusammenhang mit der Abhaltung von Bestattungen strikt einzuhalten und es gelten die folgenden Einschränkungen:
Aushänge und Veröffentlichung
zu Sterbefällen in den Zeitungen und auf den Friedhofsbekanntmachungstafeln sind grundsätzlich gestattet.
Bestattungen/Trauergottesdienste in der Kirche/Trauerfeiern
Es ist grundsätzlich während der gesamten Beerdigung ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Für die Besucher gilt in geschlossenen Räumen Maskenpflicht, hier bestimmt das Hygienekonzept des Trägers die zulässige Personenzahl. Bei Trauerfeiern unter freiem Himmel besteht keine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Das Schutz- und Hygienekonzept des Trägers kann die Höchstteilnehmerzahl im Hinblick auf die Gegebenheiten vor Ort und im Freien einschränken.
Verabschiedungen am offenen Sarg
Verabschiedungen am offenen Sarg bei nicht an COVID-19 Verstorbenen sind grundsätzlich unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen möglich.
Besuch in unseren Aufnahmebüros
Bitten wir Sie, dass im Moment nur 2 Personen zur Aufnahme eines Sterbefalls kommen dürfen und diese eine Maske tragen müssen.
Weiterführende Links:
BAYERISCHE INFEKTIONSSCHUTZMAßNAHMENVERORDNUNG
ROBERT KOCH INSTITUT Empfehlungen zum Umgang mit COVID-19 Verstorbenen