Der Tod ist eingetreten – was tun?
Die ersten Schritte:
- den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist, damit dieser die
Todesbescheinigung bzw. Leichenschauschein ausstellen kann
- Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
- die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
- Versorgung der Haustiere klären
- Versorgung der Blumen und Pflanzen klären
Zur Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt im Original vorzulegen:
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
- (bei Ledigen) Geburtsurkunde
- (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch, wenn nicht vorhanden Heiratsurkunde.
- (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Ebenso bereit halten:
- Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse des Verstorbenen
- vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
- alle Versicherungsunterlagen
Zur Beerdigungsvorbereitung:
- Adressen für Trauerbriefe zusammenstellen
- Beratung bezüglich der Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung, usw.)
- Terminfestlegung bei der Stadt oder Kirche für die Trauerfeier
- Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
- Dekoration, Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
- Sarggebinde, Kränze und Handsträuße bestellen
- Zeitungsanzeigen aufgeben
- den Pfarrer oder einen Redner rechtzeitig vor der Beerdigung informieren
- evtl. Imbiss (Trauerkaffee, Trauermahl) nach Beerdigung/Trauerfeier in einem Café, Restaurant oder einer Gaststätte bestellen
- Trauerkleidung kaufen
Unmittelbar nach der Beerdigung
Allgemeines:
- Trauerbriefe und Danksagungen bestellen
- Behörden wegen Rente und Testament aufsuchen
- Abrechnung mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse und ggf. mit berufsständischen Organisationen
- Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. mit der Sterbekasse
- Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen
- Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle (in den neuen Bundesländern einheitlich beim Postrentendienst Leipzig)
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
- Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
- Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
- Einschaltung eines Steuerberaters
- Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst
Unter Umständen nötige Ab- oder Ummeldungen:
- Meldung der Verstorbenenanschrift zur "Robinson-Liste" zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen
- Wohnung kündigen
- Telefon und Zeitungen abbestellen
- Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
- Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
- Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
- Ummeldung der Post Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern/kündigen
- Fälligkeit von Terminzahlungen
- Regulierung der Heizungsanlage
- Abstellen von Gas und Wasser
- Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
- Benachrichtigung der Kunden

